Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuerlicher Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Mit ihrer Berufung wird die Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 27.November 1926 geborene Pensionistin Charlotte W*** des Finanzvergehens der (fahrlässigen) Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 3 FinStrG schuldig erkannt, weil sie im Herbst 1982 in Salzburg fahrlässig einen Persianermantel und einen Demibuffnerzkl…
Rechtliche Beurteilung Die von der Angeklagten dagegen aus den Z 5, 9 lit. a und 9 lit. b des § 281 Abs. 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist im Ergebnis begründet. Zwar versagt die Mängelrüge (Z 5), deren Ausführungen zuwider die Urteilsfeststellungen in bezug auf die (vollendete) Vortat des Schmuggels (ON 17 S 208…