Spruch Der Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 29. August 1990, GZ 24 b Vr 3177/88-147, mit dem in der Strafsache gegen Josef M***** und andere wegen des Finanzvergehens nach § 33 FinStrG der Beschwerde der C***** gegen die "Sperre des für ein Überbringersparbuch bestehenden Kontos Nr. **…
Text Gründe: In dem Finanzstrafverfahren gegen Josef M***** ua, (nunmehr) AZ 24 b Vr 3177/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, beantragte die Staatsanwaltschaft am 3.April 1987 beim Untersuchungsrichter die "Anordnung der Sperre des (für ein Überbringersparbuch bestehenden) Kontos Nr. ***** bei d…
Rechtliche Beurteilung Der darin vertretenen Auffassung zuwider trifft es zunächst nicht zu, daß § 18 Abs. 8 KWG selbst eine hinreichende Rechtsgrundlage für die gerichtliche Anordnung einer Kontosperre darstelle. Diese Gesetzesstelle besagt lediglich, daß die Bank - unbeschadet der Vorbehalte nach Abs. 6 leg. cit - berec…