Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger ab 1. 5. 2000 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 30 vH der Vollrente als Dauerrente in Höhe von monatlich S 5.690,-- (Euro 413,51) zu…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 22. 6. 1998 als Zimmerer einen Arbeitsunfall, indem er von einer Leiter in einen etwa 6 m tiefen Schacht stürzte und sich hiebei an beiden Fersenbeinen, am Schädel, an beiden Unterarmen, an beiden Händen, am Becken und an beiden Kniegelenken verletzte. Der…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Frage, inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Versicherten aus medizinischer Sicht gemindert ist, gehört zum Tatsachenbereich (RIS-Justiz RS0086443, RS0043525) und ist im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbar (SSV-NF 3/19, SSV-NF 11/130 uva). Diese medizinisc…