JudikaturJustizRS0085639

RS0085639 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2023

Der Problemkreis, der im Rahmen von Verfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG an den OGH herangetragen werden kann, ist nicht auf die Auslegung von Kollektivverträgen beschränkt, sondern kann arbeitsrechtliche Fragen jeder Art auf dem Gebiet der Arbeitsrechtssachen nach § 50 ASGG umfassen, mögen sie aus einem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, aus einem Arbeitsvertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz abgeleitet werden.

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