Spruch Die Überweisung der Forderung des Verpflichteten gegen die Republik Österreich auf Grund eines Ausfolgungsanspruches zur Einziehung ermächtigt gemäß § 308 Abs. f EO den Betreibenden (hier Dritterlagsgegner), namens des Verpflichteten 1(hier Zweiterlagsgegner) vom Drittschuldner (Republik Österreich …
Text Am 9. November 1971 erlegte Dr. Heinz F zugunsten dreier Gegner nämlich Georg B, Anton K und Dr. Rudolf D den Betrag von 39725.04 S aus dem Gründe des § 1425 ABGB beim Erstgericht. Dieses nahm den Erlag mit Beschluß vom 11. November 1971 an, wobei die Ausfolgung des Erlagsbetrages von der Einbringun…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Soweit der Dritterlagsgegner darzustellen versucht, daß die Beschlüsse der Vorinstanzen auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhen, ist ihm allerdings entgegenzuhalten, daß die rechtliche Beurteilung der Untergerichte im Verfahren nach § 16 AußStrG, nicht der Überprüfung durch …