JudikaturJustizRS0085534

RS0085534 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Wesentlich für die Arbeitnehmerähnlichkeit ist auch die Fremdbestimmung der Arbeit, welche dann anzunehmen ist, wenn der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit dem Unternehmer zukommt und der Beschäftigte in Bezug auf die von ihm ausgeübte Tätigkeit in seiner Entschlussfähigkeit auf ein Mindestmaß beschränkt ist.

Entscheidungen
9