RS0085484 – OGH Rechtssatz
RS0085484 – OGH Rechtssatz
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Eine bereits in einem Kollektivvertrag enthaltene Schiedsvereinbarung ist unwirksam. Hingegen sind Schlichtungsklauseln, welche die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der Anrufung des Gerichtes vorschreiben, von der Regelung des § 9 Abs 2 ASGG nicht berührt und sind daher grundsätzlich zulässig.