JudikaturJustizRS0085480

RS0085480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 1991

Das Bestehen einer Formalversicherung darf von den Gerichten auch in einer Rechtsstreitigkeit nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG als Vorfrage beurteilt werden. Bei der Feststellung des Bestehens einer Formalversicherung handelt es sich zwar um eine Verwaltungssache im Sinne des nach § 182 BSVG auch bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes geltenden § 355 ASVG, jedoch nicht um die in § 355 Z 1 ASVG genannte Feststellung der Versicherungspflicht, der Versicherungsberechtigung sowie des Beginnes und Endes der Versicherung. Nur diese Vorfragen sind jedoch gemäß § 74 Abs 1 ASGG der Beurteilung durch das Gericht entzogen.