JudikaturJustizRS0085332

RS0085332 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2024

Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrades ist nicht die Zahl der übertretenen Vorschriften, sondern die Schwere der Sorgfaltsverstöße und die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes.

Entscheidungen
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