JudikaturJustizRS0085302

RS0085302 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2018

Im Sozialversicherungsrecht können nicht einfach die Regeln der EStG angewendet werden, weil letzteres in den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen nur für die Bewertung der Sachbezüge (zB § 149 Abs 3 letzter Satz) vorgesehen ist und eine uneingeschränkte analoge Anwendung wegen der unterschiedlichen Ziele der Sozialversicherungsgesetze und der Steuergesetze nicht in Betracht kommt. Dies schließt allerdings nicht aus, dass im Einzelfall auf steuerrechtliche Bestimmungen zurückgegriffen werden kann.

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