JudikaturJustizRS0085176

RS0085176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2018

Trotz Fehlens eines Geldunterhaltsanspruchs (nach der sogenannten 40 Prozent-Bemessungsregel) können dem auf die Ehewohnung angewiesenen Ehegatten zur Sicherung seines Vorkehrungsanspruchs nach § 97 ABGB auf Erhaltung der Ehewohnung die vom anderen Ehegatten monatlich zu zahlenden Kreditrückzahlungsraten auf den für die Wohnung aufgenommenen Kredit zugesprochen werden, wenn der in der Wohnung verbliebene und auf diese angewiesene Ehegatte nicht in der Lage ist, diese Raten ohne Gefährdung seiner über die Wohnbedürfnisse hinausgehenden übrigen Unterhaltsbedürfnisse zu leisten.

Entscheidungen
9