Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts einschließlich der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen die mit 1.849,92 EUR (darin 308,32 EUR USt) bestimmten Kosten des Beru…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt (bzw betrieb) die als permanentes elektronisches Medium geltende Homepage „d*****“ auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko, die er auch als öffentliches Diskussionsforum zur Verfügung stellt(e). Über Antrag von Prof. Dr. ***** erließ das Erstgericht ein…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; sie ist auch berechtigt. 1.1. Ein Anspruch auf Widerruf und dessen Veröffentlichung besteht nur bei Verstößen gegen § 1330 Abs 2 ABGB, nicht aber gegen dessen Abs 1 (RS0085170). 1.2. § 1330 Abs 2 ABGB ist erfüllt, wenn jemand Tatsachen verb…