JudikaturJustizRS0085149

RS0085149 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2021

§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG ist nicht anwendbar, wenn eine Erwerbstätigkeit zwar gleichzeitig der Ausbildung dient, daraus aber ein Erwerbseinkommen bezogen wird, das die Selbsterhaltungsfähigkeit ebenso sichert wie jedes andere Erwerbseinkommen aus einer Berufstätigkeit, die nicht als Ausbildungsverhältnis deklariert ist.

Entscheidungen
8