Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die Waisenpension im gesetzlichen Ausmaß über das 18. Lebensjahr hinaus weiter zu gewähren. Das Mehrbegehren, die beklagte Partei sei schuldig…
Text Entscheidungsgründe: Der am 26.5.1971 geborene Kläger bezog im Jahr 1989 im 3. Lehrjahr eine Lehrlingsentschädigung von 5.547 S brutto im Monat, was einen Nettobezug von 4.755,63 S monatlich ergab. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger über das 18. Lebensjahr hinaus bis …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Wie der Oberste Gerichtshof in der schon von den Vorinstanzen zitierten Entscheidung 10 Ob S 18/88 (SSV-NF 2/35 = ZAS 1989, 63 mit Besprechung von Binder) dargelegt hat, besteht die Kindeseigenschaft während einer Berufsausbildung dann im Sinn des § 252 Abs 2 Z…