Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß es einschließlich des unangefochten gebliebenen Teiles insgesamt zu lauten hat: "Zum Ermittlungsstichtag, d.i. der 1.1.1986, werden folgende Versicherungszeiten festgestellt: März 1942 und Juni 1946 bis Oktob…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 12.März 1986 wurden über Antrag die Versicherungszeiten des Klägers festgestellt. In dieser Feststellung waren die im Spruch dieser Entscheidung bezeichneten Ersatzzeiten von April 1942 bis März 1945 nicht enthalten; hinsichtlich der übrige…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Soweit der Revisionswerber dahin argumentiert, daß die Zeit - offenbar als Ersatzzeit - nach den österreichischen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen sei, kommt seinen Ausführungen allerdings keine Berechtigung zu. Davon, daß die Best…