Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei eine monatliche Ausgleichszulage von EUR 404,96 ab 1. 1. 2002 entsprechend den zwischenzeitig erfolgten gesetzlichen Anpassungen zu…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern seit dem Jahr 1981 eine Pension. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 8. 1. 2001 wurde ausgesprochen, dass der Klägerin seit 1. 11. 1981 keine Ausgleichszulage gebühre, da die Summe der anrechenbaren …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist auch berechtigt. Im Rechtsmittelverfahren ist ausschließlich die Frage strittig, ob die Klägerin mit ihrem Ehegatten im gemeinsamen Haushalt lebt und deshalb bei der Berechnung eines Anspruches der Klägerin auf Ausgleich…