Spruch 1. Dem Rekurs der betreibenden Partei wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird im Punkt C bestätigt. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen. 2. Der (Revisions )Rekurs der verpflichteten Partei wird zurückgewiesen, soweit er sich gegen die Zurückwe…
Text Begründung: Die betreibende Partei, eine Gemeinde, fertigte gegen die verpflichtete Partei als Abgabenschuldnerin drei Rückstandsausweise über Forderungen an Kanalgebühren für die Jahre 1987 bis 1989 in der Höhe von 1,012.996,84 S, 1,915.702,43 S und 2,444.612,96 S aus. Zur Hereinbringung dieser For…
Rechtliche Beurteilung Nach § 41 Abs 2 EO und § 14 EO ist die Anwendung mehrerer Exekutionsmittel unzulässig, soweit die Anwendung eines Exekutionsmittels oder einzelner Exekutionsmittel zur Befriedigung des betreibenden Gläubigers offenbar hinreicht. In unmittelbarer oder wenigstens sinngemäßer Anwendung des § 41 Abs 2 E…