JudikaturJustizRS0084853

RS0084853 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 1991

Der Rekurs gegen einen die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung ablehnenden Zurückweisungsbeschluß - hier wegen vermeintlicher Rechtsmittelverspätung - ist zulässig.

Entscheidungen
85