JudikaturJustizRS0084837

RS0084837 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2023

Der Versicherte darf nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, durch deren Ausübung er den Berufsschutz nach § 273 ASVG verlieren würde. Eine Tätigkeit als Arbeiter hat daher bei der Bestimmung des Verweisungsfeldes nach § 273 ASVG außer Betracht zu bleiben (vgl SSV-NF 2/73).

Entscheidungen
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