Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard R*** des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und Abs 2, erster Fall StGB (Punkt A des Urteilssatzes), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148, zweiter …
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu. In seiner Tatsachenrüge (Z 5 a) bringt der Angeklagte zum Urteilsfaktum A 6 vor, das Erstgericht habe es "auf Grund unrichtiger Beweiswürdigung" unterlassen, seiner Verantwortung zu folgen, daß er zur Weitergabe der Warenkollektion an die Kunde…