JudikaturJustizRS0084576

RS0084576 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 1978

Da die Werbewirkung des Ankündigens und Anbietens einer Zugabe erheblich größer ist als ihr Gewähren und da im § 3 ZugG ausdrücklich nur die Gewährung von Zugaben der dort angeführten Art vom Verbot des § 1 leg cit ausgenommen wird, muß die Frage der Zulässigkeit des Ankündigens und Anbietens ungeachtet einer rechtskräftigen Entscheidung über die Frage des Gewährens geprüft werden.