JudikaturJustizRS0084545

RS0084545 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 2011

Das Vertrauen auf den Rat eines Rechtsanwalts, wonach im Zustand der Zahlungsunfähigkeit kurz vor der Konkurseröffnung zur Vermeidung einer einseitigen Gläubigerbegünstigung auch einbehaltene Dienstnehmeranteile nicht mehr an den Sozialversicherungsträger abgeführt werden dürften, kann einen nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum begründen.

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