JudikaturJustizRS0084523

RS0084523 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2015

Ein Versicherter, der in mehreren erlernten (angelernten) Berufen tätig war, verfügt über vielfältigere Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als ein nur in einem Beruf tätig gewesener. Er darf daher in allen Berufssparten verwiesen werden, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt.

Entscheidungen
14