Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Vergehens nach dem § 114 ASVG. (Punkt 2) sowie demgemäß im Strafausspruch aufgehoben und die Sache gemäß dem § 288 Abs. 2 Z. 1 StPO. zu neuer Verhandlung und E…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengerichts wurde der Angeklagte Walter A 1.) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach den §§ 159 Abs. 1 Z. 1 und 2, 161 Abs. 1 StGB. und 2.) des Vergehens nach dem § 114 ASVG. schuldig erkannt und zu einer Freihe…
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt nur teilweise Berechtigung zu. Lediglich die Mängelrüge zum Schuldspruch wegen des Vergehens nach dem § 114 ASVG. ist begründet. Hiezu nahm das Erstgericht als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer die für die Monate Februar und März 1977 vorgeschriebenen Dinstnehmer…