JudikaturJustizRS0084492

RS0084492 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2002

Im Rahmen der Prüfung der Verweisungsmöglichkeiten ist für die Einordnung in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe nur die Art der ausgeübten Tätigkeit, nicht aber die vom Arbeitgeber vorgenommene Einreihung oder das bezahlte Gehalt entscheidend.

Entscheidungen
7