Spruch Das angefochtene Urteil wird in seinem bestätigenden Teil insofern ersatzlos aufgehoben, als die beklagte Partei schuldig erkannt wurde, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, neben Waren oder Leistungen unentgeltliche Zugaben, insbesondere Uhren zu Bekleidungsstücken, anzukündigen. 2. zu Rec…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ebenso wie der Kläger in Oberpullendorf ein Textileinzelhandelsgeschäft. Zwischen dem 30.9. und dem 2.10.1988 verteilte sie in Steinamanger, Ungarn, Gutscheine, nach deren Inhalt die Käufer von Jeanshosen, Jeansröcken und Jeansjacken der Marke Wrangler zu …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Soweit die Beklagte in Abrede stellt, daß sie die in Steinamanger verteilten Gutscheine im Inland eingelöst hat, setzt sie sich in Widerspruch zu ihrem Vorbringen in erster Instanz. Wenn sie nach der Behauptung des Klägers, diese Gutscheine seien im Geschäft de…