Spruch Der Revision des Klägers wird nicht Folge gegeben. Der Revision der beklagten Partei wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich des bestätigten Teiles zu lauten haben: "1. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger ab 29. 6. 1999 ein…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3. 10. 2000 anerkannte die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Hepatitis C-Erkrankung des Klägers, die er sich als Plasmaspender zugezogen hatte, gemäß § 177 Abs 1 Anlage 1 Nr 38 iVm § 176 Abs 2 ASVG als Berufskrankheit. Weiters wurde als Zeitpunk…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht berechtigt, jene der beklagten Partei ist teilweise berechtigt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass dem Kläger für die Folgen seiner Berufskrankheit ab 29. 6. 1999 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente gebührt. Strittig ist nur noch…