JudikaturJustizRS0084372

RS0084372 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2018

Das Abstellen auf den Zwang zur Aufgabe schädigender Erwerbstätigkeit hat den Zweck, ein Verweilen des Versicherten auf dem gefährdenden Arbeitsplatz zu verhindern und dadurch eine Verschlechterung der Krankheit oder deren Wiederausbruch zu verhüten (SSV-NF 1/65, 2/104).

Entscheidungen
5