Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die mit S 1.810,52 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 300,92 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 30.8.1989 wurde der Anspruch des Klägers auf Entschädigung aus Anlaß der Erkrankung, die er sich laut Meldung als selbständiger Bäckermeister in seinem Betrieb zugezogen habe, abgelehnt, weil keine entschädigu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Als Berufskrankheiten gelten nach § 177 Abs 1 ASVG die in der Anlage 1 zum ASVG bezeichneten Krankheiten unter den dort angeführten Voraussetzungen, wenn sie durch die Ausübung der die Verischerung begründenden Beschäftigung in einem in Spalte 3 der Anlage bezeichn…