JudikaturJustizRS0084345

RS0084345 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2022

Die Auswirkungen eines Unfalles sind dann keine rechtlich wesentliche Teilursache des eingetretenen Leidenszustandes, wenn dieser auch ohne den Unfall etwa zum gleichen Zeitpunkt eingetreten wäre oder durch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis hätte ausgelöst werden können.

Entscheidungen
16