Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, zurückgewiesen. Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das erstgerichtliche Urteil insgesamt zu lauten hat: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der Klägerin die Berufsu…
Text Entscheidungsgründe : Mit Bescheid vom 22. 9. 1995 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht gab dem dagegen erhobenen Klagebegehren statt und verpflichtete die beklagte Partei, der K…
Rechtliche Beurteilung Die Revision wegen Nichtigkeit ist nicht berechtigt. Im Übrigen kommt der Revision jedoch Berechtigung zu. Die Ausführungen der Klägerin zur Zulässigkeit ihres Rechtsmittels sind entbehrlich, weil in einem Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen, wozu unter anderem auch Pensio…