Spruch 1. Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, verworfen. 2. zu Recht erkannt: Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: "Das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, im geschäftlichen Verk…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein, zu dessen Mitgliedern Unternehmen zählen, die periodische Druckschriften herausgeben. Vereinszweck ist die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder, unter anderem auch durch Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte ist Med…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete außerordentliche Revision der Beklagten ist zulässig, weil sich - was der Kläger übersieht - die Sachverhaltsgrundlage gegenüber dem Provisorialverfahren geändert hat und sich die Rechtsprechung bisher nicht ausdrücklich mit der Frage befasst hat, ob die Ankündigu…