JudikaturJustizRS0084147

RS0084147 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2008

Die Eignung einer Zuwendung, zum Erwerb der Hauptware oder Hauptleistung anzulocken, ist auf Grund der Lebenserfahrung als Rechtsfrage zu lösen; wie erfolgreich die entsprechende Ankündigung tatsächlich war, ist ohne rechtliche Bedeutung.

Entscheidungen
6