JudikaturJustizRS0084017

RS0084017 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juni 1987

§ 60 Abs 1 ASVG ist auch in solchen Fällen anzuwenden, in denen die Beitragsnachentrichtung mit der Leistung eines zu niedrigen Entgelts und demzufolge auch mit der Nachzahlung des Differenzbetrages im unmittelbaren Zusammenhang steht.

Entscheidungen
3