JudikaturJustizRS0083946

RS0083946 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 1997

Auch bei einer Ortsabwesenheit des Empfängers bloß beim zweiten Zustellversuch ist eine Hinterlegung unzulässig und unwirksam, ohne daß es auf die Gründe dieser Ortsabwesenheit ankäme.

Entscheidungen
3