Spruch 1. Dem Revisionsrekurs der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für ZRS Graz vom 12. Jänner 2001, GZ 6 R 353/00a 48, wird nicht Folge gegeben. Die gefährdete Partei ist schuldig, dem Gegner der gefährdeten Partei die mit S 456.109,20 (darin S 76.018,20 USt) bestimmten Ko…
Text Begründung: Zu 1. Der Gegner der gefährdeten Partei hielt 95,1 % der Aktien einer seinen Namen tragenden Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 50 Mio S. 4,9 % der Aktien hält die gefährdete Partei. Am 23. 12. 1996 schlossen die gefährdete Partei und die genannte Aktiengesellschaft ei…
Rechtliche Beurteilung Die gefährdete Partei hat mit ihrem am 17. 1. 2001 beim Erstgericht einlangenden Schriftsatz (ON 47) vorgebracht, mit Beschluss des Landesgerichts für ZRS Graz vom 12. 1. 2001 sei dem von ihr erhobenen Rekurs nicht Folge gegeben und der ordentliche Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof zu…