Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Rekursgericht die Entscheidung über den Rekurs der Einschreiterin aufgetragen.…
Text Begründung: Die Agrarbezirksbehörde für Steiermark -Dienststelle Stainach begehrte unter Vorlage unter anderem des Bescheids vom 16. 4. 2013, GZ 3.1E65/15 2013, und des Teilungsplans vom 18. 10. 2011, GZ 3.1E65 2009, die Durchführung von Grundbuchshandlungen ob den Liegenschaften EZZ 40 und 635 GB…
Rechtliche Beurteilung 1. Im Grundbuchsverfahren ist der „Verteiler“, also die gerichtliche Anordnung, an wen die Entscheidung zuzustellen ist, Teil des Beschlusses (§ 118 GBG; Rassi , Grundbuchsrecht 2 Rz 406). Die Zustellung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, das aus zwei rechtlich zu unterscheidenden Akten, der Zu…