JudikaturJustizRS0083632

RS0083632 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 1997

Ein durch viele Jahre im Betrieb mitwirkender Ehegatte, der seine eigene Lebensführung völlig auf die Erfordernisse des Betriebes abgestellt hat, darf durch die unbegründete Ausweisung aus dem bisher gemeinsam geführten Betrieb nicht schlechter gestellt werden als der den Haushalt allein führende nicht berufstätige Ehegatte.

Entscheidungen
2