Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit S 13.725,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 2.287,50 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die klagende Partei ist weiters schuldig, der zweitbeklagten Partei die mit S 13.725 …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagten sind Miteigentümer des Hauses *****. Mit dem Miteigentumsanteil der Drittbeklagten ist Wohnungseigentum am Geschäftslokal Nr 1 verbunden. Mit der gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft gerichteten Teilungsklage begehrt …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht bezeichneten Gründen zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. Bis zum 3. WÄG bestand keine gesetzliche Möglichkeit, im Wege einer Teilungsklage durch Richterspruch Wohnungseigentum zu begründen. Seither wird judiziert, dass es sich bei der Einräumung…