Spruch I. Das mit Beschluss vom 25. 3. 2020, AZ 6 Ob 48/19f, unterbrochene Verfahren wird fortgesetzt. II. Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kost…
Text Begründung: Zu I.: [1] Mit Beschluss vom 25. 3. 2020, 6 Ob 48/19f, wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über den vom Obersten Gerichtshof am 17. 3. 2020 zu 10 Ob 44/19x gestellten Antrag auf Vorabentscheidung unterbrochen. Der EuGH hat darüber mit…
Rechtliche Beurteilung [19] Die von der Beklagten beantwortete Revision der Klägerin ist zulässig und berechtigt . [20] 1. Das Rechtsmittelgericht hat, wenn es in der Rechtsfrage angerufen ist, die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu prüfen (RS0043352). [21] 2…