JudikaturJustizRS0082907

RS0082907 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2024

Auch einzelne Wohnungseigentümer können Gewährleistungsansprüche an gemeinschaftlichen Anlagen geltend machen, ohne dass diesbezüglich die übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung erteilen oder selbst als Kläger auftreten müssen.

Entscheidungen
40