JudikaturJustizRS0082597

RS0082597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2015

Das im § 39 Abs 1 WRG festgelegte an sich verwaltungsrechtliche Verbot der Privatwillkür konkretisiert zum Schutz des Unterliegers nachbarrechtliche Rücksichtnahmepflichten, deren schuldhafte Verletzung Schadenersatzansprüche des Unterliegers gegen den Oberlieger auslösen kann.

Entscheidungen
5