Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in ihrem Leistungsausspruch im Anfechtungsumfang bestätigt werden, werden im Übrigen dahin abgeändert, dass die Entscheidung - einschließlich der bereits in Rechtskraft erwachsenen Teilabweisung - insgesamt zu lauten hat: „…
Text Entscheidungsgründe: Am 17. 4. 2003 baute der Beklagte auf seinem oberhalb des Hauses der Kläger liegenden Feld Mais an, und zwar teilweise quer zum Hang, teilweise in Falllinie. Der vermehrte Anbau von Kulturpflanzen mit später Bodendeckung, so vor allem von Mais, bewirkt eine starke Zunahme der Er…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und hinsichtlich des Ausspruchs über das Unterlassungsbegehren teilweise berechtigt. Im Zusammenhang mit dem Zahlungsbegehren macht der Revisionswerber allein geltend, die Vorinstanzen hätten den Klägern Ersatz auch für Schadensposten zuerkannt, auf die das Begehren gar nic…