Spruch Der als Rekurs und Revision bezeichnete außerordentliche Revisionsrekurs des Antragstellers und der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragsgegnerin werden mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.…
Text Begründung: Verwiesen wird auf die beiden Parteien bekannte Vorentscheidung 1 Ob 1045/95. Die Bezirksverwaltungsbehörde legte gemäß § 34 Abs 1 WRG 1959 zum Schutz eines Grundwasserpumpwerks der Antragsgegnerin, einer Gemeinde, auch eine Teilfläche der als Mischkultur des biologischen Landbaus gen…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentlichen Revisionsrekurse beider Parteien sind nicht zulässig. a) Wie der erkennende Senat bereits in seiner Vorentscheidung vom 26. März 1996, 1 Ob 1045/95, darstellte, sind nach § 34 Abs 4 WRG 1959 idF der WRG-Novelle 1990 die durch wasserrechtsbehördliche Vorkehrungen verursachten …