Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten dieses Rechtsmittelverfahrens zur Last. Zur Entscheidung über die Berufungen wird der Akt an das Oberlandesgericht Wien übermittelt (§ 285 i StPO nF).…
Text Gründe: Mit dem (auch Teilfreisprüche enthaltenden) angefochtenen Urteil wurden Hermann Z*** und Gerald G*** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (unter Ausnützung einer Amtsstellung im Sinn des § 313 StGB) schuldig erkannt. Darnach haben sie am 15.Mai 1985 in Wien als Sicherheit…
Rechtliche Beurteilung Die auf § 281 Abs 1 Z 5 und 9 lit a StPO gestützten, in einer gemeinsamen Rechtsmittelschrift ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten gegen dieses Urteil lassen eine prozeßordnungsgemäße Darstellung der geltend gemachten Gründe vermissen. Der Konstatierung des der Tat vorangegangenen Ge…