Spruch Beiden Revisionen wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Teil Zwischenurteil dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei S 294.100 samt 4 % Zinsen seit 1.10.1992 zu bezahlen, besteht dem Grun…
Text Entscheidungsgründe: Die Gendarmeriebeamten Karl W***** und Josef H***** versahen in der Nacht zum 29.3.1991 in K***** Patrouillendienst. Es war ihnen keine bestimmte Amtshandlung aufgetragen. H***** lenkte das Gendarmeriefahrzeug, W***** war Beifahrer und Patrouillenkommandant und sohin entscheidu…
Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die zweitbeklagte Partei ihre - bisher bestrittene - Passivlegitimation im Revisionsverfahren nicht mehr in Abrede stellt, sodaß sich weitere Erwägungen zu dieser Frage erübrigen. Dem Berufungsgericht ist dahin zu folgen, daß das Vorgehen des Gendarmen, der die Waffe gebrau…