JudikaturJustizRS0082091

RS0082091 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 2003

Das an einen Gendarmeriebeamten gerichtete Begehren, eine Anzeige "fallen zu lassen" und stattdessen mit einer Ermahnung vorzugehen, ist noch keine versuchte Verleitung zum Mißbrauch der Amtsgewalt, wenn die Verhängung einer Organstrafverfügung beziehungsweise die Ergreifung einer Maßnahme nach § 21 Abs 2 VStG zulässig sind.

Entscheidungen
6