Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last. …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Dezember 1938 geborene Dr.Johann Georg E* des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Salzburg als Beamter, nämlich als Referent des Strafamtes der Bundespolizeidirektion Salzburg, m…
Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 4, 5 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. Mit seiner Verfahrensrüge (Z 4) wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Abweisung seines in der Hauptverhand…