RS0082057 – OGH Rechtssatz
RS0082057 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
(Zum WRG) Das Fischereirecht in einem Werkskanal, der aus einem öffentlichen Gewässer abgeleitet ist und wieder in dieses mündet, steht dem im öffentlichen Gewässer Fischereiberechtigten zu, nicht dem Eigentümer des Kanals.