Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts, das hinsichtlich des Teilzuspruchs von 3.700 EUR sA in Rechtskraft erwachsen ist, wird hinsichtlich der noch strittigen Klagsforderung von 19.019,60 EUR sA dahin abgeändert, dass insoweit das klagsabweisende Ersturteil wiederhergest…
Text Entscheidungsgründe: Die vom klagenden Masseverwalter vertretene Gemeinschuldnerin war Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich das Gasthaus „Z*****“ samt Zubau befand, welches bei der Beklagten gegen Gebäudeschäden zu den „Klipp Klar“-Bedingungen für die Einbruchsdiebstahl-, Feuer-, Leitungsw…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und im Sinn einer Wiederherstellung des klageabweisenden Ersturteils mit Ausnahme des vom Berufungsgericht unangefochten zuerkannten Teilbetrags von 3.700 EUR sA auch berechtigt. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist (nach den bereits rechtskräftigen Teilabweisungen der …