Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 22 Abs 4 WGG iVm § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte von Siedlungshäusern, die die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung, als Bauberechtigte errichtet hat. Eigentümerin der Liegenschaft war und ist die Stadt Wien. Nach Auslaufen des befristeten Baurechtsvertrags am 31. 12. 2012 schlos…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller zeigt keine erhebliche Rechtsfrage auf. 1. § 14 Abs 1 WGG wurde durch die WGG Novelle 2016, BGBl I 2015/157, dahin geändert, dass im Falle, dass sich die der Berechnung des Entgelts zugrunde zu legenden Beträge ändern, auch das Entgelt entsprec…