JudikaturJustizRS0081556

RS0081556 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2018

"Anhängige Verfahren" im Sinn des § 190 Abs 1 ZPO sind alle gerichtsanhängigen Verfahren - Klagseinbringung genügt bereits; Streitanhängigkeit wird nicht gefordert -, daher auch solche, die derzeit ruhen, sofern nur ihre Fortsetzung nicht ausgeschlossen ist.

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4