Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Jede klagende Partei ist schuldig, jeder beklagten Partei jeweils 751,86 EUR (darin jeweils 125,31 EUR USt) an anteiligen Kosten der jeweiligen Revisionsrekurs-beantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit ihrer Klage begehren die Kläger gegenüber den Beklagten die Feststellung der Haftung für jenen Schaden, der ihnen aufgrund der Fehlberatung bei ihrer Kapitalanlage (Erwerb von AvW Genussscheinen) entstanden sei und noch entstehen werde. Damit verbinden sie ein Eventualbegehren auf Z…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Kläger ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof erachtet die Begründung des angefochtenen Beschlusses für zutreffend (§ 510 Abs 3 iVm § 528a ZPO). 2.1. Nach oberstgerichtlicher Rechtsprechung ist auch eine Entscheidung, die die Zulässigkeit einer objekt…