JudikaturJustizRS0080738

RS0080738 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 1980

Bei Verletzung der Obliegenheit der Anzeige einer Doppelversicherung tritt die volle Verwirkung der Leistung des Versicherers ohne Rücksicht auf die Kausalität ein.

Entscheidungen
2