Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 812,47 = S 11.179,80 (darin enthalten EUR 135,41 = S 1.863,30 an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Dem Vollkaskoversicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Vollkasko-Versicherung 1995 (in der Folge VK 1995) zu Grunde. Nach deren Art 7.3.2 wird als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Ve…
Rechtliche Beurteilung Nach ständiger oberstgerichtlicher Rechtsprechung zu Art 6 Abs 2 Z 2 AKIB und zum gleichlautenden Art 5.3.1 AFIB ("Als Obliegenheiten ... werden bestimmt: Nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen"), die auch mit dem Art 7.3.2 VK 1995 wortgleich sind, verpflichtet diese Obliege…